Paradies im Niedrigsteuerland?
Zugegeben, der Gedanke klingt ausgesprochen verlockend; einfach seine Zelte in Deutschland abzubrechen und ein neues Leben in wärmeren Gefilden und vielleicht sogar in einem sogenannten Niedrigsteuerland zu beginnen.
Vor dem Weg in das neue Paradies hat jedoch der Gesetzgeber einige Hürden aufgebaut. Diese gilt es zum einen zu überspringen. Zum anderen weisen die obersten Richter des Europäischen Gerichtshofes die Finanzverwaltungen der Länder in die Schranken.
Beispiel Arbeitnehmer-Umzug Schweiz
Beim Wegzug in die Schweiz zum Beispiel kommt es nach den Willen der Gesetzgeber zu einer überdachenden Besteuerung. Das bedeutet de facto: Einmal deutsche Steuerpflicht immer deutsche Steuerpflicht.
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Das immer ist hierbei auf die ersten fünf Jahre nach dem endgültigen Wegzug beschränkt, verursacht aber dennoch in der Brieftasche große Schmerzen.
Achtung Doppelbesteuerung!
Ein deutscher Kläger wollte sich das nicht gefallen lassen. Sein Arbeitslohn wurde in der Schweiz versteuert und sollte dennoch unter Anrechnung der Schweizer Steuer – in Deutschland versteuert werden.
Diese Besteuerungspraxis wird jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof untersucht.
Aber auch wenn Sie nicht nur als “Privatperson”, sondern mit Ihrer Firma den Standort verlagern wollen, wird ein fiktiver Verkauf unterstellt, mit der Folge der Aufdeckung der stillen Reserven.
Auch die spanischen Finanzbehörden würden die so entstandenen Scheingewinne gerne versteuern wurden aber ebenfalls durch die Europäischen Richter in die Schranken gewiesen (AZ: C371/10).
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Wie lässt sich ausflaggen steuerschonend realisieren?
Die spanischen Gesetze sind hier mit den deutschen Regelungen vergleichbar. Dennoch sieht der Gesetzgeber hier (noch) keinen Handlungsbedarf.
Wie lässt sich also ein “ausflaggen aus Deutschland” möglichst steuerschonend realisieren? Beim Thema Auswandern und Steuern gibt es Einiges zu beachten. Z.B. wann ein tatsächlicher Wegzug bzw. eine Wohnsitzverlagerung gegeben ist. Oder auch ihre persönlichen steuerlichen Hintergründe.
Achtung familiäre Bindung
Um die steuerlichen Aspekte zum Thema Auswandern zu verstehen, müssen wir zunächst klären, was Auswandern bzw. Wohnsitzverlagerung eigentlich bedeutet. Denn: Auswandern ist nicht gleich Auswandern. Sie wollen nicht mehr in Deutschland ansässig sein? Um das zu erreichen, müssen Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlagern. Das bedeutet konkret:
Sie müssen mit Ihrer gesamten in Ihrem ehemaligen Haushalt lebenden Familie Deutschland verlassen. Es genügt also nicht, dass nur Sie alleine das Heimatland verlassen und Ihre Frau und Kinder in Deutschland verbleiben. Die unerwünschte Folge: Es wird Ihnen unterstellt, dass Sie den Lebensmittelpunkt aufgrund der engen familiären Bindung weiterhin in Deutschland innehaben.
Achtung Immobilienbesitz
Auch für Ihren Wohnraum gibt es dezidierte Regelungen:
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- Sind sie Mieter muss der Mietvertrag für ein Haus oder eine Wohnung gekündigt sein.
- Sind Sie Eigentümer verkaufen Sie Ihre Immobilie oder vermieten Sie diese zumindest dauerhaft.
- Sie müssen wirtschaftlich von der spontanen Eigennutzung ausgeschlossen sein!
Achtung Vermietungen
Einen Pferdefuß hat der deutsche Fiskus auch hier eingebaut. Vermietung an nahe Angehörige oder eine befristete Vermietung wird nicht anerkannt!
- Gelingt Ihnen allerdings nur eine befristete Vermietung, müssen Sie unbedingt kurz vor oder sofort nach Ablauf des befristeten Mietvertrages neue Nutzer für die Immobilie suchen.
- Können Sie diese Vermietungsbemühungen nicht nachweisen, wird Ihnen unterstellt, den Wohnraum zur eigenen Nutzung bereitzuhalten. Selbst der bloße Besitz eines Schlüssels ist nachteilig!
- Auch die Verfügungsgewalt über ein Zimmer, z.B. bei nahen Angehörigen oder Freunden führt zur unerfreulichen Vermutung, dass Sie weiterhin in Deutschland ansässig sind.
Achtung Aufenthaltszeitraum
Sie müssen sich weniger als 6 Monate (183 Tage) oder bei ausschließlichen Besuchs-, Erholungs- und Kuraufenthalten weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten. Vorsicht!
Die aktuelle Rechtsprechung hat die Anforderungen weiter verschärft: Bereits das gleichmäßige Übernachten für mehrere Tage pro Monat kann zu einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland führen, selbst wenn Sie keine 183 Tage an einem Stück hier leben.
Kurzfristige Aufenthalte in Deutschland
Kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthaltes in Deutschland bleiben dabei unberücksichtigt und werden als ein zusammenhängender Aufenthalt gewertet.
Dabei gilt nicht nur der “Wochenendausflug in die neue Heimat als kurzfristig! Als kurzfristig ist noch ein Zeitraum von drei bis vier Wochen anzusehen (z.B. Jahresurlaub im Ausland).
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Unerwünschte Steuerpflicht in Deutschland
All diese aufgeführten Punkte müssen beachtet werden, damit eine Wohnsitzverlagerung nach deutschem Steuerrecht tatsächlich erfolgt ist.
Ansonsten gelten Sie selbst bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten weiterhin als in Deutschland ansässig mit der unerwünschten Folge der umfassenden deutschen Steuerpflicht mit Ihrem Welteinkommen.
Wie sieht es mit Ihrem Vermögen aus?
Bevor Sie endgültig die Zelte in Deutschland abbrechen müssen Sie sich natürlich mit dem vorhandenen Vermögen auseinandersetzen und dieses gegebenenfalls umdisponieren. Warum?
Das Schlagwort hier laute: “wesentliche wirtschaftliche Interessen”. Wenn diese weiterhin in Deutschland vorhanden sind, setzt ein Instrumentarium der Finanzverwaltung ein, um das deutsche Steueraufkommen zu sichern.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Sie unterliegen in Deutschland der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Was ist darunter zu verstehen?
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- Die persönlichen Voraussetzungen sind deutscher Staatsbürger
- in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland
- Wegzug in eine Niedrigsteuerland bzw. in keinem ausländischen Gebiet ansässig. Als Niedrigsteuerland gelten bereits Länder, in denen der Steuersatz um dreißig Prozent niedriger als in Deutschland liegt.
Sachliche Voraussetzungen
Die sachlichen Voraussetzungen (wesentliche wirtschaftliche Interessen) sind:
- Sie an einer Kapitalgesellschaft mit mindestens 1% beteiligt sind oder
- Sie an einer Personengesellschaft weiterhin beteiligt sind (nicht als Kommanditist) oder
- Sie als Kommanditist beteiligt sind und mehr als 25% der Gewinnausschüttung erhalten
Zu viel deutsches Vermögen?
Aber auch zu viel deutsches Vermögen kann unliebsame Folgen nach sich ziehen:
Haben Sie in Deutschland weiterhin Vermögenswerte, die 30% Ihres Weltvermögens bzw. 154.000 Euro übersteigen, rutschen Sie genauso in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, als auch wenn Ihre Einkünfte aus Deutschland mehr als 30% des Welteinkommens mindestens 16.500 Euro auf jeden Fall bei mehr als62.000 Euro übersteigen.
Was können Sie tun?
An den persönlichen Voraussetzungen lässt sich schwerlich etwas drehen, sehr wohl aber an sachlichen Hürden, aufgestellt durch die deutsche Finanzverwaltung.
- Bevor Sie also endgültig der Heimat auf Wiedersehen sagen, sollten Sie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften größer 1 Prozent veräußern, oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge verschenken.
- Das Gleiche gilt für eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sollten sie unbeschränkt haften. Gefahr für eine weiterführende Besteuerung besteht bei beschränkt haftenden Gesellschaftern nur (als Kommanditist), wenn Sie mehr als 25% der Gewinnausschüttungen erhalten.
- Auch die Einschränkung des Gewinnbezuges kann im Vorfeld für eine Entspannung in der neuen Heimat sorgen.
Schichten Sie jetzt auch noch Ihr Vermögen entsprechend den Anforderungen des deutschen Fiskus um, kann einem geruhsamen Lebensabend zumindest steuerlich, nichts mehr im Wege stehen.
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Das finde ich ein total wichtiges Thema, ich möchte nämlich nächstes Jahr auswandern. Danke!
Danke für den tollen, hilfreichen Beitrag!
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