Berufebilder by Simone Janson

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Leser

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Medien & Web 2.0

Leser-Bitte:
Entfernen Sie bitte den Realnamen

Könnten sie den meinen Realnamen bitte in ihrem Blog entfernen?

Es handelt sich um die Kommentate bei diesem Beitrag.

www.berufebilder.de/bildung/master-aufbaustudium-zweitstudium/meine-praesentation-master-and-more-messen-2011-jobsuche-mit-social-media/

Danke. Herzliche Grüße.

Leser

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Arbeitsmarkt & Arbeitgeber

Frage zur Diplomarbeit:
Die Diskussion über den MINT-Fachkräftemangel

Sehr geehrte Frau Janson,

ich schreibe gerade eine Diplomarbeit über den MINT-Fachkräftemangel in Deutschland und Möglichkeiten von Bildungspolitik & Bildungsoffensiven zur Vermeidung des Mangels.

Ich habe mir Ihre Artikel durchgelesen und mit Freude die Kommentare durchstöbert.

Ich habe nun eine Frage an Sie persönlich: Was für ein Fazit ziehen Sie aus der Diskussion um den MINT-Fachkräftemangel in Deutschland?

Es wäre schön zu wissen, wie Sie zu dieser kontrovers geführten Diskussion stehen.

Mit freundlichem Gruß

Rafael Beck

(rafael_beck@gmx.de)

Leser

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Hochschule & Studium

Frage von Beamtenkind, beihilfeberechtigt:
Als Student 20 Wochenstunden arbeiten

Meine Tochter ist als Beamtenkind seit Geburt beihilfeberechtigt. Sie ist Studentin und will bis Studienende (wird im März 2012 exmatrikuliert) an 20 Stunden in der Woche für ca. 1.000 Euro netto arbeiten.

Frage: Kann sie weiterhin über die Beihilfe krankenversichert bleiben, damit sie bis Studienende die private Krankenversicherung weiter nutzen kann?

Danke,Stefanie

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Versicherungen

Leserfrage zur Einkommensgrenzen bei Minijobs:
Darf ich mehr als 400 Euro verdienen?

Das Deutsche Sozialversicherungs-System ist vertrackt: Während es bei der Steuer um den Gesamtverdienst im Jahr geht, während Sozialversicherungsbeiträge monatlich abgezogen werden. Ergo geht daher auch bei Minijobs darum, was man im Monat verdient – und nicht im ganzen Jahr. Wie das genau aussieht, wollte jetzt mein Leser Illias wissen. Hier die Antwort!
Weiterlesen →

Leser

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Frisch Gegründet

Erfahrungsbericht Crowdfunding & wie es funktioniert:
Vom Legofilmer zu Indie-Kultur

Liebe Simone Janson,
bin über Twitter auf die Seite aufmerksam geworden und wollte mich und mein Projekt vorstellen. Bewerbe mich also entweder als Autor für die
Gründersite oder stehe für ein Interview für Berufsbilder bereit…

“www.indiekultur.de wird eine Veranstaltungs-Plattform, bei der Kulturgestalter sich nicht nur vernetzen, sondern eine Bewegung bilden.
Wo andere den mangelnden Wachstum beklagen, hält die Seite fest, wo er zu finden ist: Nämlich genau dort, wo nicht finanzieller sondern
sozialer Gewinn stattfindet…” (Genug Werbetext!)

Vor 10 Jahren hatte ich mit meinen Legofilmen den richtigen Riecher und habe das Gefühl, dass es bei dem Projekt alles auch sehr aktuell ist.
Das Themenfeld verbindet “Nachhaltige Social Media Kampagne mit Crowdfunding und Crowdsourcing” und “Gemeinnützigkeit”.

Ich muss zugeben, dass es ein recht komplexes Projekt ist und unter www.startnext.de/indieKultur#nav-bar werden nur einige Punkte kurz angerissen.

Mit der Seite wollen wir jedenfalls den sozialkulturellen Austausch greifbar machen und dadurch die Perspektive des Menschen (statt wie beim Bruttoinlandsprodukt “BIP”,
die der Wirtschaft) wieder in den Mittelpunkt rücken.

Ich freue mich auf einen kreativen Austausch

Marcel Belledin

Leser

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Hochschule & Studium

Widerspruch gegen den BAföG- Bescheid seitens der Eltern:
Was tun, wenn ich nicht zahlen kann?

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Sohn hat zum Zwecke des Studiums einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt.

Der Bescheid spricht ihm 83€ zu, mein Beitrag zu seiner Förderung soll 513,58€ betragen- das sind etwa 25% meines Einkommens.

Dazu sei zu erwähnen, dass meine Frau und ich getrennt leben, sie etwa 700€ Einkommen hat und weiterhin mit unserer- in einer schulischen Ausbildung stehenden- 17-jährigen Tochter in unserem Haus lebt, wobei sämtliche laufenden Kosten durch mich gedeckt werden.

Zudem lebe ich jetzt in einem anderen Haushalt zur Miete.

Das Kindergeld geht auf das Konto meines Sohnes, der mit seiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Diese genannte Summe KANN ich also nicht aufbringen.

Hiermit habe ich also ein existenzielles Problem und hoffe, bei Ihnen Ratschläge zum Widerspruch zu bekommen.

Mit freundlichem Gruß

Mario Mill