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Der Minijober ist entweder über seinen Hauptjob, über die Familienversicherung oder freiwillig krankenversichert. Letzteres für ca. 120 Euro für die nebenberufliche und etwa 250-300 Euro für die hauptberufliche Selbständigkeit.
Nur über seinen Minijobb kann man sich nicht krankenversichern. Man braucht immer noch einen versicherungspflichtigen Hauptjob als Arbeitnehmer oder Selbständiger. Oder man ist in der Familienversicherung mitversichert!
Neben einem versicherungspflichtigen Job über 400-Euro ist ein einziger 400 Euro Job möglich, der in diesem Fall vom Arbeitgeber weiterhin pauschal abgerechnet werden kann. Werden jedoch mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, werden alle mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann alle Abgaben, die auch bei einem “normalen” Arbeitsverhältnis anfallen. Ist die Gesamtsumme der gezahlten Entlohnung nicht höher als 800 Euro, gilt die Midijob-Regelung – siehe unten.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keinerlei Abgaben. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen 25 Prozent Pauschalabgaben, bei Minijobs in Privathaushalten sogar nur 12 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben gegenüber ihren geringfügig Beschäftigten die gleichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wie gegenüber den anderen Beschäftigten. Das betrifft beispielsweise die Entgeltfortzahlung, den bezahlten Erholungsurlaub sowie die Lohnfortzahlung am Feiertag. Die Pauschalabgaben für Minijobs werden nur noch an eine zentrale Stelle – die Minijob-Zentrale in Essen – gezahlt.
Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, jedoch nicht bei demselben Arbeitgeber. Die Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen aber nicht über 400 Euro liegen. So bald die Grenze überschritten ist, werden Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Verdienst fällig und man fällt z.B. aus der studentischen Krankenversicherung heraus. Wenn jemand zwei Minijobs ausübt, bietet sich ggf. die Möglichkeit, einen durch eine geringfügige Erhöhung des Lohns auf 401 Euro oder mehr zum Midijob (siehe unten) zu machen.
Wenn eine selbständige Tätigkeit als Minjob, also mit einem Verdienst bis 400 Euro, ausgeübt wird, ist diese versicherungsfrei. Wer selbständig mehr als 400 Euro verdient, kann sich freiwillig krankenversichern, bei Minijobs neben der selbständigen Tätikeit gelten die gleichen Regelungen wie bei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung. Wenn eine selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit mit jeweils 400 Euro nebeneinander ausgeübt werden, gelten die selben Regelungen wie bei mehreren Minijobs, sprich eine Tätigkeit sollte zur Haupttätigkeit werden. Werden selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit nebeneinander ausgeübt und man verdient mit beiden mehr als 400 Euro, gilt die als Haupttätigkeit, bei der mehr verdient wird.
Jobs mit einem Verdienst von 400,01 bis 800,00 Euro (für einen oder mehrere Jobs zusammen) sind Midijobs, für die geringere Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei (ab 401 EUR/Monat) und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 EUR Arbeitsentgelt. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Nebenjob mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 EUR ausgeübt wird. Dann sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmer-Beitrags ist nicht das Gehalt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter Betrag. Der Arbeitnehmer kann seine Rentenbeiträge freiwillig aufstocken, um hinterher eine höhere Rente zu erhalten.
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Die FAZ schreibt: "Die Autorin gibt gut umsetzbare Tipps, wie man mit weniger Aufwand ans Ziel kommt... und seinen schärfsten Kritiker zum Schweigen bringt." Das Buch war in den Top10 von Impulse & Wirtschaftsblatt. Lesen Sie mehr in ZEIT, SZ, Brigitte! Perfektionisten kommen in den Himmel, Sie haben Erfolg!

Mit 4.000.000 Song-Downloads (Musiktauschbörsen und Last.fm nicht mitgerechnet) gilt Jan Hegenberg als erfolgreichster Künstler der freien Musikszene. In der Gamer-Szene ist er vermutlich bekannter als Britney Spears. Plattenverträge hat er…
Sie schreiben, als Minijobber kann ich mich nicht krankenversichern …
Doch, wenn ich mich freiwillig versichere, oder sehe ich was falsch?
LG
Bernd
Steht im ersten Satz.
Im übrigen weise ich ausdrücklich daraufhin, dass ich keine Rechtsberatung betreiben, sondern nur Informationen bereitstellen darf.
Wie sieht es denn aus, wenn man nur von einem Mini-Job leben muss (400 Euro) und man davon gerade mal Miete zahlen und was zu Essen kaufen kann?
Kann doch nicht sein, dass man dann gar nicht krankenversichert ist. Irgendjemand muss das doch übernehmen, wenn man es sich selbst nicht leisten kann, oder? Muss man dann zum Arbeitsamt, oder wie läuft das?
Danke und Gruß
Isabella
Ich darf leider in Einzelfällen keine Rechtsberatung erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie sicherlich bei der Arbeitsagentur bzw. der zuständigen ARGE.
Wie sieht es denn aus, wenn man nur von einem Mini-Job leben muss (400 Euro) und man davon gerade mal Miete zahlen und was zu Essen kaufen kann?
Kann doch nicht sein, dass man dann gar nicht krankenversichert ist. Irgendjemand muss das doch übernehmen, wenn man es sich selbst nicht leisten kann, oder? Muss man dann zum Arbeitsamt, oder wie läuft das?
Danke und Gruß
Isabella
—–
Na klar, zahlt sowas die arge. Mein Sohn hat das ebenfalls vor viele jahren gehandhabt, bis er endlich den Sprung in die Selbständigkeit geschafft hat. Also keine Angst, die Arge hilft ihnen.
Stimmt, mittlerweile ist auch jeder in Deutschland krankenversicherungspflichtig:
Ein Überblick über zur Krankenversicherungspflicht findet sich hier: http://www.berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/ueberblick-krankenversicherung-aber-wie
Ja das ganze Thema ist nicht einfach. Weiß ich aus eigener Erfahrung
vg Michael
Leider zahlt es nicht immer die ARGE. Ich mach derzeit ein (unbezahltes) Praktikum – bekomme keine Leistungen. Also auch keine Krankenversicherung – die muss ich selbst bezahlen.
Hallo Aseret,
danke für den Hinweis. Keine Ahnung, ob das in Ihrem Fall greift (und Rechtsberatung darf ich ja leider nicht machen) – aber haben Sie mal diesen Beitrag gelesen: http://www.berufebilder.de/existenzgruender/alles-was-geld-ist/versicherung/arbeitsagentur-bezuschusst-krankenkassenbeitrage
Vielleicht hilft das ja weiter?
Gruß
Simone Janson
Wenn ich mich nun freiwillig krankenversichern will/muss, meine Kinder über mich versichert sind, einen Minijob ausübe, besteht dann die Möglichkeit, den Minijob aufzustocken, damit ich wieder, nach Abzug des KV-Beitrages, bei 400,– € bin? Oder befinde ich mich dann schon im Midi-Job-Bereich?
Herzlichen Dank,
Daniela
Hallo Daniela,
danke für Ihre Anfrage. Auch das ist wieder eine Einzelfallfrage, die ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes so nicht beantworten darf.
Grundsätzlich übt nach meinem Kenntnisstand jeder, der zwischen 400 und 800 Euro verdient im Midijobbereich.
Und Kinder sind ja grundsätzlich kostenlos mitversichert.
Im Zweifelsfall hilft bei solchen Fragen vielleicht die Hotline der Minijob-Zentrale weiter: http://www.minijob-zentrale.de/