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Keine Kommentare » - Kommentieren Sie! Tags: . Rubrik(en): VersicherungSeit Anfang 2009 sind in Deutschland religiöse Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Das Dicke Ende kommt jedoch sogleich:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist extra darauf hin, dass auf der Basis von religiösen Eheschließungen alleine kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente entstehen kann. Stirbt ein Partner, kann daher keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es lediglich eine religiöse Trauung gab. Fazit: Bei Eheschließungen nach deutschem Recht sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam.
Wer allerdings aus einer früheren Ehe bereits eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann nach deutschem Recht religiös erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt.
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[...] sich traut sich trauen zu lassen, sollte mal bei Simone lesen worauf man achten soll Seit diesem Jahr kann man sich ohne Standesamt kirchlich trauen [...]
Dies ist ein Trackback von einem anderen Blog
Die FAZ schreibt: "Die Autorin gibt gut umsetzbare Tipps, wie man mit weniger Aufwand ans Ziel kommt... und seinen schärfsten Kritiker zum Schweigen bringt." Weitere Stimmen in ZEIT, SZ, Brigitte.
Übersetzt in mehrere Sprachen, Top10 der Wirtschaftmagazine Impulse & Wirtschaftsblatt.
Technische Neuerungen und gesellschaftliche Umwälzungen stellen auch Unternehmen vor neue Herausforderungen. Diplom-Informatiker und IT-Consultant Lukas Pustina gibt im Interview Tipps für effizentere Arbeitsorganisation, die optimale IT-Lösung für Unternehmen und die Sicherheit von Online-Backups. Lukas Pustina ist Diplom-Informatiker und promoviert zur…
Trennung von Staat und Kirche. Finde ich richtig.