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4 Kommentare - Kommentieren Sie! Tags: Nebenjob. Rubrik(en): Studium, Zweit- und Aufbaustudium
Beim Jobben während des Semesters entscheiden der Verdienst oder der zeitliche Umfang darüber, ob Beiträge zur regulären Krankenversicherung für Arbeitnehmer fällig sind oder nicht. Im Folgenden sind alle denkbaren Möglichkeiten aufgeführt:
Egal, wie viel Geld Sie verdienen und wie viele Stunden Sie arbeiten, Sie sind, abgesehen natürlich von der studentischen Krankenversicherung, in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und brauchen keine Beiträge zu zahlen, wenn der Job auf die vorlesungsfreie Zeit befristet ist.
Bei der Rentenversicherung sieht es etwas anders aus. Hier gilt die Ausnahme, dass Sie nicht mehr als monatlich 400,- Euro verdienen dürfen. Dann gilt o.g. Regelung für geringfügig Beschäftigte.
Für Praktika, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, gibt es Sonderregelungen. Wer hingegen, wie die meisten, ein freiwilliges Praktikum ableistet, ist versicherungsfrei in der Rentenversicherung, und zwar unabhängig von der Höhe der Praktikumsvergütung. Hingegen bleibt er zum Studententarif krankenversichert (bzw. in der Familienversicherung), sofern für das Praktikum kein Entgelt gezahlt wird.
Bei Vollzeitpraktika während der Vorlesungszeit, die nicht vorgeschrieben sind, erlischt die studentische Krankenversicherung auch, wenn nichts gezahlt wird – dann wird ja nicht studiert! Dann gilt man steuer- und sozialversicherungsrechtlich als ganz normale Arbeitnehmer. Sofern eine Praktikumsvergütung vereinbart ist, muss der Arbeitgeber Sie beim Finanzamt melden und Lohnsteuer abführen, und bei der Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge abführen, Je nachdem wie hoch die Vergütung ist, greifen gegebenenfalls die Sonderregeln für Minijobs.
| Arbeitszeit | Entgelt | Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | Rentenversicherung |
| unter 20 Stunden wöchentlich | bis 400 Euro monatlich | versicherungsfrei | versicherungsfrei |
| unter 20 Stunden wöchentlich | ab 400,01 Euro | versicherungsfrei | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) |
| unter 20 Stunden wöchentlich | über 800 Euro monatlich | versicherungsfrei | versicherungspflichtig |
| über 20 Stunden wöchentlich | unter 800 Euro monatlich | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) |
| über 20 Stunden wöchentlich | über 800 Euro monatlich | versicherungspflichtig | versicherungspflichtig |
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Die FAZ schreibt: "Die Autorin gibt gut umsetzbare Tipps, wie man mit weniger Aufwand ans Ziel kommt... und seinen schärfsten Kritiker zum Schweigen bringt." Weitere Stimmen in ZEIT, SZ, Brigitte.
Übersetzt in mehrere Sprachen, Top10 der Wirtschaftmagazine Impulse & Wirtschaftsblatt.
Technische Neuerungen und gesellschaftliche Umwälzungen stellen auch Unternehmen vor neue Herausforderungen. Diplom-Informatiker und IT-Consultant Lukas Pustina gibt im Interview Tipps für effizentere Arbeitsorganisation, die optimale IT-Lösung für Unternehmen und die Sicherheit von Online-Backups. Lukas Pustina ist Diplom-Informatiker und promoviert zur…
Ich bin 27 Jahre alt und Vollzeitstudent (ca. 30 SWS) . Neben meinem Studium bin ich nebenberuflich selbständig tätig, dafür wende ich pro Woche etwa 7 Stunden auf. Durch die Nebentätigkeit habe ich pro Monat Einkünfte von durchschnittlich etwa 200 Euro.
Kann ich mich trotzdem als Student krankenversichern lassen?
Vielen Dank für die Information.
Hallo Lucas,
danke für Ihre Frage. Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes darf ich leider keine Rechtsfragen im Einzelfall beantworten.
Aber finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gleich zu Anfang des Artikels?
Gruß
Simone Janson
das stimmt so nicht, der krankenversicherung ist es egal wie viele stunden man arbeitet, sobald man mehr als 400 euro (4800 euro im jahr) verdient, muss man sich studentisch versichern.
Hallo Hanni,
danke für den Hinweis. Ich nehme an, dass sie noch unter 25 und damit in der Familienversicherung sind. Dann ist es tatsächlich so wie Sie sagen, bzw. wenn Sie keinen Minijob haben, dürfen Sie sogar nur 365 Euro monatlich verdienen. Näheres dazu hier: http://www.berufebilder.de/frisch-gegruendet/versicherung/krankenversicherung-in-der-familienversicherung-bei-minijob
Der Beitrag oben gilt aber für Leute, die bereits in der studentischen Krankenversicherung sind. Wenn die oben genannten Grenzen überschritten werden, bedeutet das, das man aus der vergleichsweise günstigen studentischen Krankenversicherung rausfällt. Überdies richtet sich die ganze Artikelserie, wie neben dem Beitrag rechts angezeigt wird, an Leute, die ein Aufbaustudium planen.
Ich geben zu, dass der Ausdruck versicherungsfrei für studentische Krankenversicherung da etwas missverständlich ist – ist aber ein Fachbegriff. Ich habe jetzt etwas ergänzt, um das etwas klarer zu machen.
Gruß
Simone Janson