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Grundsätzlich hat das Jobben während des Studiums keine Auswirkungen auf die Kranken- und Rentenversicherung, wenn Sie unterhalb bestimmter Stundenzahlen bleiben. Der Krankenversicherung ist es dabei egal, wie viel Sie verdienen, so lang Sie genug Zeit haben, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren – dann gelten Sie als ordentlicher Student.
Beim Jobben während des Semesters entscheiden der Verdienst oder der zeitliche Umfang darüber, ob Beiträge fällig sind oder nicht. Im Folgenden sind alle denkbaren Möglichkeiten aufgeführt:
Egal, wie viel Geld Sie verdienen und wie viele Stunden Sie arbeiten, Sie sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und brauchen keine Beiträge zu zahlen, wenn der Job auf die vorlesungsfreie Zeit befristet ist.
Bei der Rentenversicherung sieht es etwas anders aus. Hier gilt die Ausnahme, dass Sie nicht mehr als monatlich 400,- Euro verdienen dürfen. Dann gilt o.g. Regelung für geringfügig Beschäftigte.
Für Praktika, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, gibt es Sonderregelungen. Wer hingegen, wie die meisten, ein freiwilliges Praktikum ableistet, ist versicherungsfrei in der Rentenversicherung, und zwar unabhängig von der Höhe der Praktikumsvergütung. Hingegen bleibt er zum Studententarif krankenversichert (bzw. in der Familienversicherung), sofern für das Praktikum kein Entgelt gezahlt wird.
Bei Vollzeitpraktika während der Vorlesungszeit, die nicht vorgeschrieben sind, erlischt die studentische Krankenversicherung auch, wenn nichts gezahlt wird – dann wird ja nicht studiert! Dann gilt man steuer- und sozialversicherungsrechtlich als ganz normale Arbeitnehmer. Sofern eine Praktikumsvergütung vereinbart ist, muss der Arbeitgeber Sie beim Finanzamt melden und Lohnsteuer abführen, und bei der Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge abführen, Je nachdem wie hoch die Vergütung ist, greifen gegebenenfalls die Sonderregeln für Minijobs.
| Arbeitszeit | Entgelt | Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | Rentenversicherung |
| unter 20 Stunden wöchentlich | bis 400 Euro monatlich | versicherungsfrei | versicherungsfrei |
| unter 20 Stunden wöchentlich | ab 400,01 Euro | versicherungsfrei | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) |
| unter 20 Stunden wöchentlich | über 800 Euro monatlich | versicherungsfrei | versicherungspflichtig |
| über 20 Stunden wöchentlich | unter 800 Euro monatlich | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) |
| über 20 Stunden wöchentlich | über 800 Euro monatlich | versicherungspflichtig | versicherungspflichtig |
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Die FAZ schreibt: "Die Autorin gibt gut umsetzbare Tipps, wie man mit weniger Aufwand ans Ziel kommt... und seinen schärfsten Kritiker zum Schweigen bringt." Das Buch war in den Top10 von Impulse & Wirtschaftsblatt. Lesen Sie mehr in ZEIT, SZ, Brigitte! Perfektionisten kommen in den Himmel, Sie haben Erfolg!

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Ich bin 27 Jahre alt und Vollzeitstudent (ca. 30 SWS) . Neben meinem Studium bin ich nebenberuflich selbständig tätig, dafür wende ich pro Woche etwa 7 Stunden auf. Durch die Nebentätigkeit habe ich pro Monat Einkünfte von durchschnittlich etwa 200 Euro.
Kann ich mich trotzdem als Student krankenversichern lassen?
Vielen Dank für die Information.
Hallo Lucas,
danke für Ihre Frage. Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes darf ich leider keine Rechtsfragen im Einzelfall beantworten.
Aber finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gleich zu Anfang des Artikels?
Gruß
Simone Janson