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Keine Kommentare » - Kommentieren Sie! Tags: Arbeitsagentur, stern.de, HartzIV. Rubrik(en): Arbeits- & Sozialrecht, ArbeitsprobenDie ARGE kann Empfängern von Arbeitslosengeld II die Leistung kürzen, wenn die bisherige Wohnung zu groß oder zu teuer ist und sie nicht umziehen wollen. Umgekehrt muss bei der ARGE jedoch auch ein Antrag gestellt werden, wenn man selbst umziehen will. Und: Wer seine Wohnung wechseln will, muss verschiedene Wohnungsangebote vorlegen und beweisen, dass er das billigste Angebot herausgesucht hat. Wer diesen Weg nicht einhält, riskiert, dass die ARGE weder die Kosten für den Umzug noch die Miete für die neue Wohnung übernimmt.
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Die FAZ schreibt: "Die Autorin gibt gut umsetzbare Tipps, wie man mit weniger Aufwand ans Ziel kommt... und seinen schärfsten Kritiker zum Schweigen bringt." Weitere Stimmen in ZEIT, SZ, Brigitte.
Übersetzt in mehrere Sprachen, Top10 der Wirtschaftmagazine Impulse & Wirtschaftsblatt.
Technische Neuerungen und gesellschaftliche Umwälzungen stellen auch Unternehmen vor neue Herausforderungen. Diplom-Informatiker und IT-Consultant Lukas Pustina gibt im Interview Tipps für effizentere Arbeitsorganisation, die optimale IT-Lösung für Unternehmen und die Sicherheit von Online-Backups. Lukas Pustina ist Diplom-Informatiker und promoviert zur…